EWF Energie Waldeck-Frankenberg GmbH

Fernwirktechnische Anbindung von Kundenanlagen an die Betriebsführung der EWF

Gemäß § 9 Abs. 1 EEG 2023 müssen Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen ihre Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit

  1. die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann und
  2. die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann.

Gemäß den technischen Anschlussbedingungen der EWF (TAB) müssen Ladeeinrichtungen mit einer installierten Gesamtleistung über 475kW (500kVA) über eine technische Einrichtung verfügen, mit der der Wirkleistungsbezug begrenzt werden kann.

EWF greift bei Maßnahmen mit Wirkleistungsbegrenzung nicht in die Steuerung der Ladeeinrichtungen ein, sondern stellt lediglich die entsprechenden Signale auf der jeweils vorhandenen Schnittstelle gemäß technischer Ausführung zur Verfügung.

Das Netzsicherheitsmanagement erfolgt über Fernwirktechnik. Eine Beschreibung der Technischen Anforderungen finden Sie hier:

Fernwirktechnische Anbindung von Kundenanlagen an die Betriebsführung der EWF

Die Formulare für die Installation und Inbetriebsetzung der Fernwirktechnik sowie ein Preisblatt können Sie hier herunterladen:

Preisblatt Netzsicherheitsmanagement und Anlagensteuerung

Auftragsformular Netzsicherheitsmanagement und Anlagensteuerung

Inbetriebsetzungsformular Netzsicherheitsmanagement Fernwirktechnik