EWF Energie Waldeck-Frankenberg GmbH

Technische Anforderungen und Reduzierung des Leistungsbezugs

  • Verbrauchsanlagen mit einer Inbetriebnahme bis zum 31.12.2023, die eine Vereinbarung nach dem bis dahin geltenden § 14a EnWG abgeschlossen haben, müssen weiterhin einen separaten Zähler haben sowie die technischen Mindestanforderungen einhalten. Die Anlagen werden weiterhin zu den vereinbarten Zeiten in Ihrem Strombezug unterbrochen. Bis zum 31.12.2028 gelten die geschlossenen Vereinbarungen unverändert fort.

  • Im Fall einer drohenden Überlastung des Versorgungsnetzes darf der Netzbetreiber die Leistungsaufnahme von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zeitlich begrenzt reduzieren. Eine Mindestleistungsbezug von 4,2 kW je Anlage wird jedoch stets sichergestellt, sofern die Anlage stufenweise reduziert werden kann.

  • Die Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung können zwischen einer direkten Steuerung der Anlage und einer Steuerung über ein Energiemanagementsystem (EMS) wählen. Bei der Steuerung über ein EMS sendet der Netzbetreiber ein Steuersignal an das EMS. Die Zuteilung der verfügbaren Leistung auf die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen erfolgt durch das EMS selbst und kann daher vom Betreiber festgelegt werden. Die Kosten für die Herstellung der Steuerbarkeit trägt der Betreiber.

  • Die Verbrauchseinrichtung sollte stufenweise steuerbar sein. Kann ein Steuerbefehl durch die Verbrauchseinrichtung technisch nicht umgesetzt werden, erfolgt eine Steuerung auf den nächstgeringeren möglichen Leistungswert.

  • Ein Energiemanagementsystem ist in der Lage, den Betrieb mehrerer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen in Verbindung mit einer ggf. vorhandenen dezentralen Stromerzeugungsanlage (z. B. PV-Anlage, BHKW) zu koordinieren und die Reduzierung des Leistungsbezugs der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen eigenständig oder auf Anweisung durch den Netzbetreiber durchzuführen.

  • Um einen höheren Freiheitsgrad für VerbraucherInnen zu schaffen, kann die Leistung mehrerer Verbraucher und Erzeuger in einem Haushalt mit Hilfe eines Energiemanagementsystems verrechnet werden. Demnach darf eine Wallbox bspw. mehr Strom beziehen, wenn dieser aus der eigenen Photovoltaikanlage stammt. Es wird lediglich der netzwirksame Leistungsbezug beschränkt, d. h. die Leistung, die aus dem Netz bezogen wird.