FAQ DMG
Fragen und Antworten zum Schreiben der Deutschen Messwesen GmbH (DMG)
Aktuell erhalten Kundinnen und Kunden in unserem Netzgebiet Schreiben der Deutschen Messwesen GmbH zum Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter). Die Deutsche Messwesen ist ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber und handelt unabhängig von der Energie Waldeck-Frankenberg. Die folgenden Fragen und Antworten helfen Ihnen, das Angebot richtig einzuordnen.
-
Die Deutsche Messwesen ist ein sogenannter wettbewerblicher Messstellenbetreiber. Das Unternehmen bietet bundesweit den Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme (Smart Meter) an und wirbt dafür mit Postwurfsendungen.
Wichtig: Das Schreiben stammt nicht von der Energie Waldeck-Frankenberg. Die Deutsche Messwesen ist ein privates Unternehmen, handelt eigenständig und nicht in unserem Auftrag.
-
Nein. Zwischen der Energie Waldeck-Frankenberg und der Deutschen Messwesen besteht keine Zusammenarbeit. Die Deutsche Messwesen ist ein unabhängiger Anbieter am Markt für Messstellenbetrieb.
-
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, auf das Schreiben zu reagieren oder einen Termin zu vereinbaren. Wenn bei Ihnen künftig ein intelligentes Messsystem eingebaut werden soll, werden Sie von uns als Ihrem zuständigen zuständigen Messstellenbetreiber rechtzeitig informiert.
-
Die Energie Waldeck-Frankenberg ist in ihrem gesamten Netzgebiet der gesetzlich zuständige (grundzuständige) Messstellenbetreiber.
Wir setzen die gesetzlichen Vorgaben zum Smart-Meter-Rollout Schritt für Schritt um. Hier finden Sie eine Übersicht zu unserem Netzgebiet.
-
Die Deutsche Messwesen wirbt mit einer kostenlosen Installation.
Dabei sollten Sie beachten: Auch beim grundzuständigen Messstellenbetreiber entstehen für den gesetzlich vorgesehenen Einbau in der Regel keine separaten Installationskosten.
Die laufenden Kosten für den Messstellenbetrieb durch die EWF können Sie unserem Preisblatt entnehmen.
Entscheidend sind daher die laufenden Kosten und Vertragsbedingungen des jeweiligen Angebots. Diese sollten Sie sorgfältig prüfen.
-
Das hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Während grundzuständige Messstellenbetreiber gesetzlichen Preisobergrenzen unterliegen, können wettbewerbliche Messstellenbetreiber ihre Preise grundsätzlich frei gestalten.
Prüfen Sie daher insbesondere:
- die jährlichen Kosten,
- die Vertragslaufzeit,
- Kündigungsfristen,
- mögliche Zusatzleistungen.
Ein Angebotsvergleich lohnt sich.
-
Nein. Allein der Einbau eines Smart Meters führt nicht automatisch zu dieser Entlastung.
Die im Schreiben genannte Entlastung nach § 14a EnWG gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Dazu gehören unter anderem:
- eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (z. B. Wärmepumpe oder Wallbox),
- die ordnungsgemäße Anmeldung dieser Anlage,
- die Erfüllung der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen.
-
Der Gesetzgeber sieht intelligente Messsysteme insbesondere für folgende Kundengruppen vor:
- Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr,
- Betreiber von Photovoltaikanlagen ab 7 kW installierter Leistung,
- Kunden mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG (z. B. Wärmepumpe oder Wallbox)
Darüber hinaus können Smart Meter auch freiwillig eingebaut werden.
-
Informieren Sie sich in Ruhe und lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen.
Prüfen Sie Angebote sorgfältig und vergleichen Sie insbesondere Kosten, Vertragslaufzeiten und Leistungen. Ein Vertragsabschluss mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber ist freiwillig.
-
Wenn Sie Fragen zu Smart Metern, zum gesetzlichen Rollout oder zu Ihrem konkreten Fall haben, unterstützen wir Sie gerne.