EWF Energie Waldeck-Frankenberg GmbH

FAQ Wallbox

  • ​Sie benötigen einen geeigneten Hausanschluss und eine fachgerechte Installation durch einen zugelassenen Elektroinstallateur. ​

  • ​In den meisten Fällen ja. Nach der Anmeldung Ihrer Wallbox bei uns prüft die EWF, ob Ihr Netzanschluss ausreichend ist. Innerhalb Ihres Gebäudes übernimmt Ihr Elektroinstallateur die Prüfung.​

  • ​Nein. Die Installation darf ausschließlich durch einen zugelassenen Elektrofachbetrieb erfolgen. Das ist wichtig für Ihre Sicherheit und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Schauen Sie direkt in unserem Installateurverzeichnis nach, welcher Elektrofachbetrieb für Sie in Frage kommt.

  • Alle privaten Ladeinrichtungen müssen beim Netzbetreiber angezeigt bzw. angemeldet werden. Der Unterschied zwischen der Anzeige- und der Anmeldungspflicht besteht in der kW-Anzahl. 11-kW-Wallboxen sind lediglich anzeigepflichtig, 22-kW-Wallboxen sind anmeldepflichtig. Eine Genehmigung bzw. Zustimmung wird Ihnen in beiden Fällen erteilt. Anzeige und Anmeldung können Sie bequem hier vornehmen.
    Nach Eingang Ihrer Anmeldung führt die EWF eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Das Ergebnis dieser Prüfung wird Ihnen im Anschluss schriftlich mitgeteilt. Weitere Informationen zu diesem Thema und den einzelnen Schritten finden Sie hier.

  • ​Nein, ein zusätzlicher Stromzähler ist in der Regel nicht erforderlich, um eine private Wallbox zu betreiben. Er kann jedoch wirtschaftlich sinnvoll sein, wenn Sie mit Ihrem Elektrofahrzeug eine hohe jährliche Fahrleistung zurücklegen und von speziellen Ladestromtarifen profitieren möchten. Ein separater Zähler lohnt sich häufig erst bei einer Fahrleistung von über 20.000 km pro Jahr​.

  • ​Staatliche Förderprogramme variieren und sind häufig zeitlich begrenzt. Weitere Infos finden Sie auf den Seiten des Bundesumweltministeriums.

  • ​Ja, das ist möglich und besonders sinnvoll. Wichtig ist, dass das bei Ihnen vom Elektroinstallateur eingebaute Messkonzept einen sogenannten Selbstverbrauch vorsieht. Mit einem passenden Energiemanagementsystem können Sie den Eigenverbrauchsanteil beim Laden Ihres Fahrzeuges weiter erhöhen​.

  • ​Sowohl unser Tarif Eco Green wie auch der Eco Charge werden aus 100 % erneuerbaren Energiequellen gewonnen​.

  • ​Grundsätzlich ja, jedoch nur mit geeigneten mobilen Ladeeinrichtungen. Für einen dauerhaften Betrieb empfehlen wir eine fest installierte Wallbox. Das ist sicherer und komfortabler​.

  • ​Ja, bei der EWF steht Ihnen der Tarif Eco Flex zur Verfügung. Der Arbeitspreis dieses Tarifes orientiert sich an Börsenpreisen und kann günstiger sein, wenn Sie Ihr Ladeverhalten flexibel anpassen (z. B. nachts oder bei hoher Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien laden)​.

  • ​Viele moderne Wallboxen bieten App-Steuerung. Damit können Sie Ladevorgänge starten und stoppen, Zeiten programmieren und den Verbrauch überwachen. Unsere Mennekes AMTROM 4you 400 und AMTROM 4you 500 können über die entsprechende Mennekes App gesteuert werden​.

  • ​Nach der Anmeldung Ihrer Wallbox erhalten Sie schriftlich eine Rückmeldung. Sprechen Sie die Anmeldung und die Inbetriebsetzungsanzeige Ihrer Wallbox bitte mit Ihrem Elektroinstallateur ab​.

  • ​Nein, in der Regel nicht. Eine Wallbox dient zum Laden Ihres eigenen Fahrzeugs. Der Weiterverkauf von Strom ist an viele gesetzliche und eichrechtliche Vorgaben gebunden und setzt spezielle Mess- und Abrechnungssysteme voraus (z. B. bei öffentlichen oder halböffentlichen Ladepunkten)​.

  • ​Ja. Als Mieter oder Wohnungseigentümer benötigen Sie vor der Installation einer Wallbox grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters bzw. der Eigentümergemeinschaft. Daher sollten Sie Ihr Vorhaben frühzeitig abstimmen​.

  • ​Beim netzdienlichen Steuern (z. B. nach § 14a EnWG) kann der Netzbetreiber Ihre Wallbox bei hoher Netzauslastung temporär in der Leistung reduzieren. Ihr Fahrzeug wird weiterhin geladen, nur etwas langsamer. Im Gegenzug profitieren Sie von reduzierten Netzentgelten und damit günstigeren Ladestrom-Kosten. Weitere Information zum Thema finden Sie hier.​