FAQ Preis- und Tarifbestandteile
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Der Grundpreis deckt die festen Kosten ab, die unabhängig von Ihrem tatsächlichen Verbrauch entstehen. Dazu gehören unter anderem:
- die Bereitstellung und Wartung des Strom- oder Gasnetzes als sogenannte Netznutzungsentgelte des jeweiligen Netzbetreibers,
- Abrechnung und Kundenservice,
- Energiebeschaffung
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Es werden unterschiedliche Messeinrichtungen verwendet, um die Energieverbräuche der Kunden zu messen. Je nach Messeinrichtung und Verbrauch fallen unterschiedlich hohe Kosten für den Messstellenbetrieb an. Die Höhe der Kosten für die Messeinrichtungen werden vom Messstellenbetreiber festgelegt und unterliegen klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen und Obergrenzen (Messstellenbetriebsgesetz). Mit der separaten Berechnung der Messstellenbetriebskosten verfolgen wir das Ziel, diese Kosten fair und verursachungsgerecht auf die Kunden zu verteilen.
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Die MSB-Kosten sind gesetzlich geregelte Entgelte für den Betrieb der Messeinrichtung (z. B. Stromzähler oder Gaszähler). Sie umfassen z. B.:
- Einbau, Wartung und Betrieb des Zählers,
- Ablesung und Datenbereitstellung,
- Bei modernen und intelligenten Messeinrichtungen auch die technische Infrastruktur für digitale Messwerte.
- Diese Kosten werden vom Messstellenbetreiber erhoben und von uns als Energieversorger in Ihrer Rechnung ausgewiesen.
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Ob MSB-Kosten neben dem Grundpreis anfallen, hängt vom jeweiligen Stromtarif ab. Es gibt bestehende Stromtarife, die weiterhin Grundpreise mit inkludierten MSB-Kosten haben, und Stromtarife, bei denen die MSB-Kosten zusätzlich zum Grundpreis abgerechnet werden. Die generelle Preisgestaltung der Stromtarife hängt davon ab, welche Variante bei dem jeweiligen Stromtarif zum Tragen kommt.
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Preisgarantien schützen Sie für einen bestimmten Zeitraum vor Preiserhöhungen. Unsere Tarife beinhalten eine eingeschränkte Preisgarantie, d. h. wir garantieren Ihnen die beinflussbaren Bestandteile (z. B. Energiepreis, Vertrieb, Service). Die von uns nicht beeinflussbaren Bestandteile, wie staatliche Abgaben und gesetzliche Umlagen, können sich während der Laufzeit ändern. Dies ist ein bewährtes Modell, das für beide Vertragsparteien fair gestaltet ist.
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Die Vertragslaufzeit kann je nach Tarif variieren. Die meisten Tarife beinhalten eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten, es gibt aber auch Tarife mit Laufzeiten bis zu 24 Monaten. Alle Informationen zu den verschiedenen Tarifen inkl. der Vertragslaufzeiten finden Sie auf den jeweiligen Vertragsunterlagen oder unter www.ewf.de.
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Die automatische Vertragsverlängerung ist durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge geregelt. Energielieferverträge, die ab dem 01.03.2022 geschlossen wurden, verlängern sich nach Ablauf der Erstlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit und können jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Für Verträge, die vor dem 01.03.2022 geschlossen wurden, gelten die alten Regeln, nach denen eine automatische Verlängerung bis zu 1 Jahr laut AGB möglich ist.
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Nach Ablauf der Erstlaufzeit können Sie Ihren Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.