EWF Energie Waldeck-Frankenberg GmbH

FAQ Fördermittel

Staatliche Fördermittel

So viel staatliche Förderung können Sie aktuell erhalten:

  • 30 % Basisförderung für alle Wärmepumpen
  • 20 % Klimageschwindigkeitsbonus für selbstgenutzte Wohneinheiten: Für den Austausch von funktionsfähigen fossilen Heizungen, die älter als 20 Jahre sind.
  • 30 % Einkommensbonus für selbstnutzende Wohneigentümer und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro.
  • 5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen, wenn ein natürliches Kältemittel (z. B. Propan) eingesetzt wird oder Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle genutzt werden. 

Alle Boni sind mit der Basisförderung kombinierbar – insgesamt bis zu 70 % der Investitionskosten. Maximal förderfähig sind 30.000 Euro für die erste Wohneinheit.

    • Eigentümer von Wohngebäuden (Bestand und Neubau)
    • Eine Vermietung allein berechtigt nicht automatisch zu allen Boni (z. B. Einkommensbonus und Klima-Bonus)
    • Voraussetzung: Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
    • Energieberater der EWF erstellen eine Bestätigung zum Antrag (BzA) bei der KfW
    • Mit der BzA-Nummer können Sie im Portal der KfW den Antrag vor Einbau der Wärmepumpe stellen
    • Sie erhalten anschließend eine Bestätigung über die reservierten Fördermittel
    • Nach Einbau der Wärmepumpe bestätigen die Energieberater der EWF die erbrachten Arbeiten durch den technischen Projektnachweis (TPN).
    • Anschließend laden Sie die Rechnung des Fachhandwerkers zusammen mit der TPN im KfW Portal hoch und Sie erhalten von der KfW die Fördersumme.
  • Im Neubau wird die Wärmepumpe im Rahmen der Effizienzhaus-Förderung der KfW über zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen unterstützt.

  • Ja, der Steuerbonus bei Sanierungen für selbst genutzte Häuser ab 10 Jahren. 20 % der Kosten können steuerlich geltend gemacht werden (verteilt über 3 Jahre).

  • Sie sind auf der Suche nach einem Energieberater? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu den Energieberatern der EWF auf!